Fördermittel bei der Immobilienfinanzierung

Da es sich bei der Immobilienfinanzierung um eine sehr umfangreiche Finanzierung handelt, sind manche Kreditnehmer für jeden Euro dankbar, den sie zum Beispiel bei den Zinsen einsparen können. Aus diesem Grund ist es äußerst empfehlenswert, sich im Zusammenhang mit der Finanzierung über Fördermittel und eine Förderung zu informieren. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Fördermittel es grundsätzlich bei einer Immobilienfinanzierung geben kann und welche Förderung es beispielsweise seitens der KfW in Deutschland gibt.

Was sind Fördermittel?

Unter dem Begriff Fördermittel werden meistens finanzielle Hilfen verstanden, die in Verbindung mit einer Finanzierung stehen. Fördermittel gibt es demnach in verschiedenen Varianten. Meistens handelt es sich um einen besonders günstigen Zinssatz, den der Kreditnehmer im Rahmen der Finanzierung zahlen muss. Mitunter gibt es auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Förderprogramme haben in Deutschland beispielsweise der Staat, die Länder, Gemeinden sowie Kommunen und insbesondere die KfW aufgelegt.

Welche Fördermittel bei der Immobilienfinanzierung gibt es?

Die Immobilienfinanzierung ist sicherlich ein Schwerpunkt, bei dem verschiedene Fördermittel abgerufen werden können. Diese werden allerdings weniger an Unternehmen gezahlt, sondern die Förderprogramme richten sich oft an den privaten Wohnungsbau oder den Privatkauf einer Immobilie. Neben einigen Förderprogrammen der Länder, Gemeinden und Kommunen, die sich wiederum häufiger an Unternehmen richten, ist für Privatpersonen insbesondere die KfW-Bank erste Anlaufstelle. Diese stellt je nach Vorhaben und Anlass der Finanzierung verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.

Fördermittel bei Hauskauf

Wer Fördermittel für einen Hauskauf sucht, der wird bei der KfW zum Beispiel mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) fündig. Gefördert wird in dem Fall unter anderem der Kauf eines Eigenheims. Dafür gibt es einen Förderkredit von bis zu 100.000 Euro. In Anspruch nehmen können das Wohneigentumsprogramm sämtliche Personen, die Wohnraum kaufen und selbst darin wohnen möchten. Darüber hinaus ist dieses Förderprogramm gut kombinierbar mit anderen Produkten der KfW. Momentan (August 2021) gibt es diesen Förderkredit zu einem sehr günstigen Zinssatz in Höhe von ab 0,85 Prozent.

Falls es sich bei der erworbenen Immobilie um ein Energieeffizienzhaus handelt, kommen seitens der KfW noch weitere Förderprogramme infrage, insbesondere die Programme 261 und 262 mit der Bezeichnung „Wohngebäude – Kredit“. In dem Fall wird ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 60.000 bzw. 150.000 Euro gezahlt, wenn es sich um ein Effizienzhaus handelt. Neben dem günstigen Zinssatz gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss zwischen 15 und 50 Prozent.

Fördermittel bei Neubau

Nicht nur für den Kauf einer fertigen Immobilie gibt es Fördermittel, sondern dies gilt erst recht unter der Voraussetzung, dass Sie einen Neubau durchführen möchten. Auch dort ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Effizienzhaus mit mindestens Stufe 55 handelt oder der Neubau ohne speziellen energetischen Standard errichtet wird. Im letzteren Fall gibt es seitens der KfW wiederum das bereits erwähnte Wohneigentumsprogramm.

Soll zusätzlich auf dem Dach des neuen Hauses eine Fotovoltaikanlage installiert werden, kann zudem das Programm „Erneuerbare Energien Mindeststandard (170)“ in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um einen Förderkredit für erneuerbare Energien, unter anderem für eine Fotovoltaikanlage. Dort würden Sie einen besonders günstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro mit einem Zinssatz von momentan ab 0,5 Prozent erhalten.

Sollte es sich beim Neubau um ein Energiesparhaus handeln, kommen zusätzlich zu den zwei zuvor genannten Förderprogrammen noch die Programme 261, 262 und 461 infrage. Bei dem Förderprogramm 461 mit der Bezeichnung „Wohngebäude – Zuschuss“ können Sie einen Bauzuschuss von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit erhalten. Geht es um eine Sanierung, insbesondere um eine Komplettsanierung, ist ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 75.000 Euro möglich.

Fördermittel bei Modernisierung

Die zuletzt genannten Förderprogramme, nämlich 261 bzw. zwei 262 sowie 461 gibt es ebenfalls für Modernisierungen bzw. bei der KfW wird stattdessen von einer Sanierung gesprochen. Soll beispielsweise ein Effizienzhaus modernisiert bzw. saniert werden, gibt es dafür von der KfW-Bank einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Bei einer Einzelmaßnahme erhalten Sie bis zu 60.000 Euro an günstigen Krediten. Ferner sind die Programme 261 zwei 262 mit einem Tilgungszuschuss versehen, der zwischen 15 und 50 Prozent betragen kann.

Wer hat Anspruch auf Fördermittel?

Förderungsgeber knüpfen zum Beispiel günstige Kredite oder sonstige Fördermittel stets an bestimmte Voraussetzungen. Bei der KfW zum Beispiel haben nahezu ausschließlich Privatpersonen Anspruch auf Fördermittel, die selbst in dem entsprechenden Haus wohnen. Demzufolge werden zum Beispiel keine Unternehmen oder gewerbliche Investoren gefördert, für die eine Immobilie Mittel zum Zweck ist, um damit Einnahmen zu generieren.

Anspruch auf Fördermittel haben demzufolge ausschließlich Privatpersonen, wobei es bei der KfW keine Einkommensgrenzen zu beachten gibt. Darüber hinaus ist die Nutzung der aufgeführten Förderprogramme bei der KfW-Bank daran geknüpft, dass zum Beispiel weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Auflagen bezüglich der Energieeffizienz handeln oder dass energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wer jeweils Anspruch auf die Fördermittel hat, lässt sich über die Webseite der KfW beim jeweiligen Förderprogramm gut herausfinden.

Wie beantrage ich die Fördermittel?

Je nachdem, welches Förderprogramm Sie nutzen und woher die Förderung stammt, ist auch der Weg der Beantragung mitunter etwas abweichend. Handelt es sich zum Beispiel um Förderprogramme von Bund, Ländern sowie Gemeinden und Kommunen, muss die entsprechende Förderung insbesondere dort beantragt werden. Allerdings gibt es diesbezüglich bereits bei den Bundesländern Ausnahmen, denn diese haben meistens ihre eigenen Investitions- und Förderbanken.

Klar geregelt ist der Weg der Beantragung bei der KfW-Bank. In diesem Fall müssen Sie den KfW-Kredit nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern stattdessen bei einer „normalen“ Bank. Daher sollten Sie sich zunächst erkundigen, ob Ihre Bank mit der KfW zusammenarbeitet, was nicht selbstverständlich ist. Der weitere Weg verläuft dann ebenfalls über die jeweilige Bank, bei der Sie auch das Kreditgespräch führen. Das Kreditinstitut ist allerdings eher ein durchlaufender Posten, denn letztendlich wird der Förderkredit seitens der KfW-Bank genehmigt. Kontakt allerdings haben Sie nahezu ausschließlich mit der jeweiligen Bank oder Sparkasse, über welche Sie die Förderung beantragen.